Faeser kündigt Grenzkontrollen an
Klage wegen Presse-Überwachung
Lindemann gewinnt teilweise gegen SZ
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat angesichts der steigenden Zahl illegaler Einreisen Grenzkontrollen zu Österreich angekündigt. "Wir werden ab sofort stichprobenartig kontrollieren", sagte Faeser am Mittwoch in Berlin. Ziel sei es, Schleuserkriminalität und irreguläre Migration zu bekämpfen.
Die Zahl der illegalen Einreisen nach Deutschland ist in den vergangenen Monaten stark angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden rund 190.000 Fälle registriert, ein Plus von mehr als 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten illegalen Einreisen erfolgen über die Grenze zu Österreich.
Die Grenzkontrollen sollen zunächst für sechs Monate durchgeführt werden. "Wir werden die Lage genau beobachten und entscheiden, ob die Kontrollen verlängert werden müssen", sagte Faeser. Die Kontrollen sollen stichprobenartig erfolgen und sich auf die wichtigsten Grenzübergänge beschränken.
Die Bundesregierung hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, die Grenzkontrollen zu Österreich wieder einzuführen. Allerdings hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2022 entschieden, dass die damals geplanten Kontrollen rechtswidrig seien.
Die Journalistengewerkschaft DJU in Verdi hat Klage gegen die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten durch den Verfassungsschutz eingereicht. Die Klage wurde am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, wie die Gewerkschaft mitteilte. Die DJU wirft dem Verfassungsschutz vor, gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit zu verstoßen.
Der Verfassungsschutz hatte im vergangenen Jahr begonnen, Journalistinnen und Journalisten zu überwachen, die über die rechtsextreme Szene berichten. Die Gewerkschaft kritisiert, dass die Überwachung nicht auf konkrete Verdachtsmomente gestützt sei und dass der Verfassungsschutz dabei auch öffentlich zugängliche Informationen nutze.
Die DJU fordert, dass der Verfassungsschutz die Überwachung der Journalistinnen und Journalisten einstellt und dass das Bundesinnenministerium eine Dienstanweisung erlässt, die solche Überwachungen verbietet.
Der Sänger Till Lindemann von der Band Rammstein hat in einem Prozess gegen die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) teilweise Recht bekommen. Das Landgericht München I verurteilte die Zeitung am Mittwoch zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld an Lindemann.
Die "SZ" hatte im Jahr 2020 einen Artikel über Lindemann veröffentlicht, in dem sie ihn unter anderem als "Sexist" bezeichnete. Lindemann hatte daraufhin auf Unterlassung und Schmerzensgeld geklagt.
Das Gericht urteilte, dass die Bezeichnung "Sexist" eine unzulässige Werturteilung sei. Die "SZ" habe nicht ausreichend belegen können, dass Lindemann sexistisch sei. Allerdings wies das Gericht die Klage Lindemanns im Übrigen ab.
Lindemann hatte unter anderem auch gefordert, dass die "SZ" den Artikel entfernen muss. Diesem Antrag gab das Gericht nicht statt.
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